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Donnerstag, den 24. Mai 2007

Unterhalt: Nicht nur drei Jahre

Bisher konnten unverheiratete Mütter nur drei Jahre lang Unterhalt fordern, verheiratete aber nach einer Trennung möglicherweise ihr Leben lang, zumindest aber, solange sie die Kinder großgezogen haben. Das soll sich jetzt ändern, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschlossen, weil es eine ungerechte Ungleichbehandlung ist. Das heißt, in Zukunft können womöglich auch unverheiratete Mütter womöglich ewig [...]

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